Photovoltaikanlagen für den Balkon erfreuen sich immer grösster Beliebtheit. Erfahren Sie, was Sie beim Kauf einer solchen Anlage beachten müssen.

Aus Sicherheitsgründen hat der Gesetzgeber, die Leistung von Plug- & Play- Solaranlagen auf 600 W pro Zählerstromkreis (Kunde) begrenzt ist. Diese steckerfertigen PV-Anlagen sind für den Betrieb an freizügigen 230-V Aussensteckdosen, typisch Balkon oder Dachterrasse, welche mit einem FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutzschalter) geschützt sein müssen, zugelassen. Wird eine Plug- & Play -Solaranlagen in Betrieb genommen, muss dies dem Verteilnetzbetreiber gemeldet werden. Wenn Sie die Anlage in Betrieb nehmen, müssen Sie uns das schriftlich (z.B. E- Mail) an info@ibkloten.ch, inklusive der Konformitätserklärung, mit der genauen Adresse / Standort melden.

Blackout:
Die Plug- & Play- Solaranlage kann Sie nicht vor einem Stromunterbruch schützen, da die anstehende Netz- Spannung und Frequenz für den Betrieb der Solaranlagen zwingend sind.

Mietrechtlich:
Die Aussenseite des Balkons und die Fassade sind nicht Bestandteil des gemieteten Objekts. Vor der Montage der Solarpanels, am Geländer bzw. an der Aussenseite des Balkons muss eine Bewilligung beim Eigentümer / Verwaltung eingeholt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link ESTI Plug- & Play-Photovoltaikanlagen