Die ibk AG betreibt mit Mitteln aus dem Ökofonds eine Energieberatungsstelle und unterstützt gezielt innovative Energieprojekte, Entwicklungsprojekte und Pilotanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, die der Stadt Kloten zugutekommen. Die Förderinitiative läuft mindestens bis Ende 2028.
1. Energieberatung (kostenlos im Versorgungsgebiet)
Wohnungsmieter & Einfamilienhäuser: bis zu 2 Stunden
Mehrfamilienhäuser: bis zu 3 Stunden
Gewerbe & Industrie: bis zu 6 Stunden
Inkl. Checkliste & Empfehlungen. Weiterführende Leistungen sind kostenpflichtig.
Forschung & Entwicklung: bis 50 % / max. CHF 30'000.–
Beurteilung nach Zielerreichung, Kosten-Nutzen-Verhältnis und verfügbaren Mitteln.
3. Förderverfahren
Gesuch bei der ibk AG einreichen
Entscheid durch Ökofonds-Kommission
Auszahlung bei erfüllten Bedingungen (Teilzahlungen möglich)
10 % Rückbehalt bis Schlussbericht
4. Kürzung oder Rückforderung (VOGL Art. 10)
Eine Kürzung oder Rückforderung erfolgt bei Überschreitung von Höchstsätzen, Doppelförderung, Nichterfüllung von Auflagen, Werte- oder Zielverfehlung.
5. Fristen & Einschränkungen
Förderzusage: 2 Jahre (max. 3 bei komplexen Projekten)
Kein Rechtsanspruch (VOGL Art. 8 Abs. 3)
Mindestbeitrag: CHF 500.–
Kein neues Gesuch für Erweiterungen/Erneuerungen innerhalb 5 Jahren
6. Öffentliche Beleuchtung (bis 2028)
Die ibk AG betreibt im Auftrag der Stadt Kloten die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen. Sie ist verantwortlich für die Stromlieferung sowie den Unterhalt der Leuchtkörper.
7. Rechtliche Grundlagen
Die Gesamtenergiestrategie des Stadtrats Kloten, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Energiekommission, bildet die Grundlage für die Förderung von Energieeffizienz und die Reduktion von CO₂.
Die Finanzierung des ibk Ökofonds und der Abgabe für die Öffentliche Beleuchtung (ÖB) erfolgt über:
eine Abgabe pro transportierte Kilowattstunde (kWh) auf dem Verteilnetz der ibk AG (Ökofonds)
eine Abgabe pro installierten Zähler im Verteilnetz der ibk AG (ÖB)
Rechtliche Beschlüsse:
Nr. 26-2023 (7. Februar 2023): Genehmigung der VOGL
Nr. 112-2024 (7. Mai 2024): Inkraftsetzung per 1. Oktober 2024
Nr. 202-2024 (9. Juli 2024): Priorisierung der Leistungen bis 2028
Weitere Informationen finden Sie in der VOGL – Verordnung über die gemeinnützigen Leistungen der ibk AG und Abgaben
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