Die ibk AG betreibt mit Mitteln aus dem Ökofonds eine Energieberatungsstelle und unterstützt gezielt innovative Energieprojekte, Entwicklungsprojekte und Pilotanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, die der Stadt Kloten zugutekommen. Die Förderinitiative läuft mindestens bis Ende 2028.

1. Energieberatung (kostenlos im Versorgungsgebiet)

  • Wohnungsmieter & Einfamilienhäuser: bis zu 2 Stunden 

  • Mehrfamilienhäuser: bis zu 3 Stunden 

  • Gewerbe & Industrie: bis zu 6 Stunden

Inkl. Checkliste & Empfehlungen. Weiterführende Leistungen sind kostenpflichtig.

 

2. Förderung innovativer Energieprojekte

  • Erneuerbare Stromerzeugung (exkl. PV): bis 30 % / max. CHF 50'000..-

  • Forschung & Entwicklung: bis 50 % / max. CHF 30'000.–

  • Beurteilung nach Zielerreichung, Kosten-Nutzen-Verhältnis und verfügbaren Mitteln.

3. Förderverfahren

  • Gesuch bei der ibk AG einreichen 

  • Entscheid durch Ökofonds-Kommission 

  • Auszahlung bei erfüllten Bedingungen (Teilzahlungen möglich) 

  • 10 % Rückbehalt bis Schlussbericht

4. Kürzung oder Rückforderung (VOGL Art. 10)

Eine Kürzung oder Rückforderung erfolgt bei Überschreitung von Höchstsätzen, Doppelförderung, Nichterfüllung von Auflagen, Werte- oder Zielverfehlung.

5. Fristen & Einschränkungen

  • Förderzusage: 2 Jahre (max. 3 bei komplexen Projekten) 

  • Kein Rechtsanspruch (VOGL Art. 8 Abs. 3) 

  • Mindestbeitrag: CHF 500.– 

  • Kein neues Gesuch für Erweiterungen/Erneuerungen innerhalb 5 Jahren

6. Öffentliche Beleuchtung (bis 2028)

Die ibk AG betreibt im Auftrag der Stadt Kloten die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen. Sie ist verantwortlich für die Stromlieferung sowie den Unterhalt der Leuchtkörper.

7. Rechtliche Grundlagen

Die Gesamtenergiestrategie des Stadtrats Kloten, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Energiekommission, bildet die Grundlage für die Förderung von Energieeffizienz und die Reduktion von CO₂.  

Die Finanzierung des ibk Ökofonds und der Abgabe für die Öffentliche Beleuchtung (ÖB) erfolgt über: 

  • eine Abgabe pro transportierte Kilowattstunde (kWh) auf dem Verteilnetz der ibk AG (Ökofonds) 

  • eine Abgabe pro installierten Zähler im Verteilnetz der ibk AG (ÖB) 

 

Rechtliche Beschlüsse: 

  • Nr. 26-2023 (7. Februar 2023): Genehmigung der VOGL 

  • Nr. 112-2024 (7. Mai 2024): Inkraftsetzung per 1. Oktober 2024

  • Nr. 202-2024 (9. Juli 2024): Priorisierung der Leistungen bis 2028

Weitere Informationen finden Sie in der VOGL – Verordnung über die gemeinnützigen Leistungen der ibk AG und Abgaben

Haben Sie Fragen?

Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ihr persönlicher Ansprechpartner: 

Sandro Huber
Projektleiter Energieberatung
Mail: eb@ibkloten.ch
Tel:   +41 44 815 15 57