Industrielle Betriebe Kloten AG
Flughafenstrasse 25, 8302 Kloten
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Büro-Öffnungszeiten
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08.00–11.45 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
Notfallnummer:
Besonders bei komplexen Installationen wie grösseren Gewerbeeinheiten, Mehrfamilienhäusern oder Industrieanlagen ist es wichtig, die richtigen Anschluss- und Messkonzepte zu wählen. Unsere technischen Dokumentationen unterstützen Sie dabei, Ihre Projekte effizient und normgerecht umzusetzen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Beratung zu spezifischen Themen, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Werkvorschriften für Ihre Installationen.
Die Bearbeitung eines Netzanschlusses kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir, den Antrag frühzeitig einzureichen, idealerweise einige Monate vor Baubeginn.
Der Netzanschluss muss gemäss den technischen Vorschriften der ibk erfolgen. Die Kabelverlegung, Zählerinstallation und Leistungsdimensionierung sind nach den geltenden Anschlussbedingungen auszurichten.
Alle Anschlüsse müssen dem Reglement zur Abgabe von Erdgas der ibk entsprechen.
Die Erstbefüllung von Installationen sollte etappenweise erfolgen, und Stagnation ist zu vermeiden. Zudem ist die 3-Tage-Regel für Wassererneuerung zu beachten.
Die ibk überwachen die Qualität mit regelmässigen Tests und Echtzeitdaten aus den Reservoirs und Pumpwerken.
Das Wasser in Kloten hat eine Härte von 27–33°fh, bei der Enthärtungsmassnahmen in der Regel nicht notwendig sind.
Ja, der Bezug von Bauwasserzählern erfolgt über ein Bestellformular. Details finden Sie online oder per E-Mail an wasserwerk@ibkloten.ch.
Der Eigentümer ist für die Qualität der Hausinstallation verantwortlich und sollte Fachkräfte für Wartung und Inspektion hinzuziehen.
Ja, Gasheizungen lassen sich optimal mit Solarthermie oder Wärmepumpensystemen kombinieren. In Neubauten gibt es teilweise gesetzliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Lage und den technischen Anforderungen ab. In der Regel sollte der Antrag mindestens drei Monate vor der geplanten Nutzung eingereicht werden, um eine termingerechte Umsetzung zu gewährleisten.