Die ibk sind Ihr zuverlässiger Partner für die Planung, Installation und den Anschluss von Wasserversorgungsanlagen in der Region Kloten. Wir bieten eine stabile Infrastruktur und transparente Prozesse, die Ihnen helfen, Wasserinstallationen effizient und normgerecht umzusetzen.


Für die Erstellung, Änderung oder Instandsetzung von Hausinstallationen sowie den Anschluss von Wassergeräten ist gemäss den Vorschriften der ibk und den Richtlinien des SVGW eine Installationsbewilligung erforderlich. Hausinstallationen müssen kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Die ibk prüfen eingereichte Anmeldungen und bewilligen diese anhand gesetzlicher Vorgaben, SVGW-Regelwerke und eigener technischer Anschlussbedingungen.

Für die Anmeldung von Trinkwasserinstallationen befolgen Sie als Sanitärinstallateurin oder Sanitärinstallateur bitte folgende Schritte: 

  • 1. Reservoirhöhe und Referenzhöhe bestimmen: Ermitteln Sie die Höhenangaben, die für den Anschluss benötigt werden.
  • 2. Druckdispositiv ausfüllen: Dokumentieren Sie die Druckverhältnisse korrekt, indem Sie das Druckdispositiv ausfüllen.
  • 3. Anmeldeformular ausfüllen: Reichen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular ein, um den Anschlussprozess zu starten.
  • 4. Unterlagen einreichen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen wie das Anschlussgesuch eingereicht werden. Die ibk führen anhand dieser Unterlagen eine Kontrolle der Installation durch.

Nachdem Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben, beginnt der Anschlussprozess. Unsere Fachabteilung prüft Ihre Angaben und plant den Anschluss an das Wassernetz entsprechend Ihrer Anforderungen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um den weiteren Ablauf abzustimmen und einen verbindlichen Termin für die Installation festzulegen. Wir garantieren einen schnellen und reibungslosen Ablauf, sodass Ihre Wasserinstallation ohne Verzögerungen in Betrieb gehen kann.



Die ibk gewährleisten durch die Kontrolle von Hausinstallationen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und technischer Standards. Dies trägt massgeblich zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Trinkwasserversorgung bei.


Trinkwasser gilt als Lebensmittel und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Neue Richtlinien und Normen, wie die Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV) und die Ergänzung E3 der SVGW-Richtlinie W3, betonen die Bedeutung von Hygiene in Trinkwasserinstallationen. Installateure sind verpflichtet, Massnahmen wie etappenweise Erstbefüllungen und regelmässige Trinkwassererneuerungen nach der 3-Tage-Regel umzusetzen, um Frühkontaminationen zu vermeiden.

Bei der Planung und Installation müssen Sie sicherstellen, dass die Trinkwasserqualität von der Fassung bis zur Entnahmestelle gewährleistet bleibt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Einhaltung von Temperaturgrenzen, um das Risiko von Legionellen zu minimieren.


Legionellen sind Bakterien, die Krankheiten auslösen können. Sie vermehren sich zwischen 25–45 °C. Massnahmen wie eine Heisswassertemperatur von 60 °C und regelmässige Nutzung aller Wasserhähne verhindern ihre Ausbreitung.

Stagnation kann die Wasserqualität verschlechtern. Lassen Sie Wasser nach längerer Standzeit laufen, bis es kühl ist, besonders nach Urlaubsabwesenheiten.

Arbeiten an Trinkwasserleitungen müssen vor Baubeginn der ibk gemeldet werden. Anmeldeformulare stehen online zur Verfügung.
Alle Bestellformulare finden Sie unter diesem Link

Bei der mittleren Wasserhärte von 27–33°fh ist eine Enthärtung nicht notwendig. Sie kann jedoch den Komfort erhöhen und Geräte schützen.

Die gesetzlichen Vorgaben und SVGW-Richtlinien sind verbindlich, einschliesslich der Anforderungen zur Trinkwasserhygiene wie die 3-Tage-Regel.