Für die Anbindung an das Gasnetz sind technische Vorgaben zu beachten, (siehe Reglement über Erdgasabgabe)

Neue Gasinstallationen müssen vor der Inbetriebnahme gemeldet werden. Hierzu ist eine Installationsanzeige erforderlich, die durch einen zugelassenen Installateur bei den ibk eingereicht wird.

Dank frühzeitiger Koordination mit ibk lassen sich Bauprojekte effizient realisieren. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine reibungslose Anbindung an das Gasnetz zu gewährleisten.

Wenn Sie Ihre Wärmeerzeugung  ersetzen, z.B. durch eine Wärmepumpe und Sie den Gas-Hausanschluss nicht mehr benötigen, muss der Anschluss bei der Versorgungleitung fachmännisch durch die ibk getrennt werden. Die Kosten muss der Eigentümer gemäss unseren AGB's übernehmen. Dieses Vorgehen ist aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig und wird durch das Technische Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG) empfohlen.


Gasanschlüsse müssen frühzeitig geplant und beantragt werden. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der ibk, die gemeinsam mit Ihnen die technischen Voraussetzungen prüft und den Anschluss koordiniert.

Alle Anschlüsse müssen dem Reglement zur Abgabe von Erdgas der ibk entsprechen. 

Nach der Installation durch einen zugelassenen Fachbetrieb muss die Anlage bei der ibk angemeldet werden. Erst nach einer erfolgreichen Abnahmeprüfung darf die Anlage in Betrieb genommen werden.

Ja, Gasheizungen lassen sich optimal mit Solarthermie oder Wärmepumpensystemen kombinieren. In Neubauten gibt es teilweise gesetzliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Lage und den technischen Anforderungen ab. In der Regel sollte der Antrag mindestens drei Monate vor der geplanten Nutzung eingereicht werden, um eine termingerechte Umsetzung zu gewährleisten.